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   OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21 (https://dejure.org/2021,4738)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.03.2021 - 4 O 6/21 (https://dejure.org/2021,4738)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. März 2021 - 4 O 6/21 (https://dejure.org/2021,4738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Festsetzung eines niedrigeren Streitwertes i.R.d. Streitwertbeschwerde; Zusammenrechnen der Werte bei der Streitwertfestsetzung i.R.e. Klage auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Wohnungsverweisung und Löschung der bei der Polizei ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.10.2009 - III ZB 40/09

    Beschwer einer Partei durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Außerdem kann ein bevollmächtigter Rechtsanwalt im Gegensatz zu den Verfahrensbeteiligten gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 RVG aus eigenem Recht auch wegen einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung Rechtsmittel einlegen (BGH, Beschl. v. 29.10.2009 - III ZB 40/09 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 20.12.2011 - VIII ZB 59/11 -, juris Rn. 6; OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Schleswig, Urt. v. 05.08.2009 - 2 O 23/09 -, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Vielmehr vermindern sich dadurch die von ihnen zu entrichtenden wertabhängigen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (BGH, Beschl. v. 12.02.1986 - IVa ZR 138/83 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 09.05.2018 - 8 C 18.776 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.10.2014 - OVG 4 L 16.14 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.01.2014 - 1 O 2/14 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Der Streitgegenstand entspricht dem prozessualen Anspruch, der seinerseits durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringende Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (BVerwG, Urt. v. 10.05.1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 f.; juris Rn. 9).
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Außerdem kann ein bevollmächtigter Rechtsanwalt im Gegensatz zu den Verfahrensbeteiligten gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 RVG aus eigenem Recht auch wegen einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung Rechtsmittel einlegen (BGH, Beschl. v. 29.10.2009 - III ZB 40/09 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 20.12.2011 - VIII ZB 59/11 -, juris Rn. 6; OVG Magdeburg a.a.O.; OVG Schleswig, Urt. v. 05.08.2009 - 2 O 23/09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Hiervon ausgehend bestimmt sich der Streitwert in Bezug auf den Klageantrag zu 1) gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- Euro (vgl. zur Wohnungsverweisung OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2012 - 5 B 599/12 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 07.11.2011 - 5 A 1352/10 -, juris Rn. 52; VG B-Stadt, Beschl. v. 21.01.2019 - 14 E 115/19 -, juris Rn. 37; VG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 20 L 118/14 -, jurisRn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - 5 B 599/12

    Rechtmäßigkeit eines polizeilich ausgesprochenen Rückkehrverbots; Berechtigte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Hiervon ausgehend bestimmt sich der Streitwert in Bezug auf den Klageantrag zu 1) gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- Euro (vgl. zur Wohnungsverweisung OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2012 - 5 B 599/12 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 07.11.2011 - 5 A 1352/10 -, juris Rn. 52; VG B-Stadt, Beschl. v. 21.01.2019 - 14 E 115/19 -, juris Rn. 37; VG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 20 L 118/14 -, jurisRn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2014 - 1 O 2/14

    Streitwertbeschwerde des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten; Schätzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Vielmehr vermindern sich dadurch die von ihnen zu entrichtenden wertabhängigen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (BGH, Beschl. v. 12.02.1986 - IVa ZR 138/83 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 09.05.2018 - 8 C 18.776 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.10.2014 - OVG 4 L 16.14 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.01.2014 - 1 O 2/14 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 12 E 426/14

    Anhebung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit auf den tenorierten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Dies gilt auch in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (OVG Münster, Beschl. v. 23.10.2014 - 12 E 426/14 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 8 C 18.776

    Erfolglose Streitwertbeschwerde - Fehlende Beschwer für Streitwerterhöhung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Vielmehr vermindern sich dadurch die von ihnen zu entrichtenden wertabhängigen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (BGH, Beschl. v. 12.02.1986 - IVa ZR 138/83 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 09.05.2018 - 8 C 18.776 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.10.2014 - OVG 4 L 16.14 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.01.2014 - 1 O 2/14 -, juris Rn. 3).
  • VG Köln, 23.01.2014 - 20 L 118/14

    Rechtmäßigkeit einer Wohnungsverweisung nach § 34a PolG NRW

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
    Hiervon ausgehend bestimmt sich der Streitwert in Bezug auf den Klageantrag zu 1) gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- Euro (vgl. zur Wohnungsverweisung OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2012 - 5 B 599/12 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 07.11.2011 - 5 A 1352/10 -, juris Rn. 52; VG B-Stadt, Beschl. v. 21.01.2019 - 14 E 115/19 -, juris Rn. 37; VG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 20 L 118/14 -, jurisRn.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2014 - 4 L 16.14

    Streitwert; Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten; erstrebte Heraufsetzung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2009 - 2 O 23/09

    Milchreferenzmenge; Streitwert

  • VG Karlsruhe, 24.08.2004 - 6 K 2228/04

    Konkurrenzverhältnis der Regelungen des Gewaltschutzgesetzes zur allgemeinen

  • VG Berlin, 12.06.2012 - 1 K 48.09

    Urteil über die Kosten des Rechtsstreits

  • VG Hamburg, 21.01.2019 - 14 E 115/19

    Zeitliche Befristung eines Kontakt- und Näherungsverbots

  • VG Aachen, 28.03.2013 - 6 L 121/13

    Fehlerhaftigkeit einer Gefahrenprognose im Rahmen einer Wohnungsverweisung mit

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 O 18/20

    Streitwert bei Aufenthaltserlaubnisverlängerung; Klagehäufung bei

    In der Beschwerdeschrift findet sich kein Hinweis darauf, dass die Bevollmächtigte bei der Einlegung dieses Rechtsmittels im Namen des Klägers gehandelt hat; auch von der Sache her besitzt allein sie ein Interesse daran, auf der Grundlage eines höheren Streitwerts einen weitergehenden Vergütungsanspruch geltend machen zu können (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10.03.2021 - 4 O 6/21 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Der Streitgegenstand entspricht dem prozessualen Anspruch, der seinerseits durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringende Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 10.03.2021 - 4 O 6/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 11.01.2024 - 1 W 30/23

    Keine Gebühr für Entgegennahme einer Nichtzulassungsbeschwerde!

    Diese Klage ist mit Urteil des Landgerichts vom 28.01.2022 (Az. 4 O 6/21) abgewiesen worden.
  • VG Schwerin, 14.12.2022 - 7 B 1671/22

    Streitwert in Verfahren zu Maßnahmen der Wegweisung aus der eigenen Wohnung und

    Denn Verfahren, auch solche des vorläufigen Rechtsschutzes, wegen polizeilicher Verfügungen zur Wegweisung aus der eigenen Wohnung und zu Betretungsverboten sind vorrangig von der Abwehr intensiv wirkender Grundrechtseingriffe (in Handlungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Freizügigkeit, Eigentum, Elternrechte, ggf. auch Unverletzlichkeit der Wohnung und persönliche Freiheit) der Rechtsschutzsuchenden geprägt (s. den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. März 2021 4 O 6/21 , juris Rdnr. 5 f.).(Rn.3).

    Der Berichterstatter folgt weiterhin nicht der Empfehlung in Nr. 35.4 des sog. Streitwertkatalogs 2013, für die Angelegenheit - nach § 52 Abs. 1 GKG - einen Wert lediglich in Höhe von "½ Auffangwert" anzunehmen; denn die Vorschrift ist auf die Streitsache nicht anzuwenden, die vorrangig von der Abwehr intensiv ideell wirkender Grundrechtseingriffe (in Handlungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Freizügigkeit, Eigentum, Elternrechte, ggf. auch Unverletzlichkeit der Wohnung und persönliche Freiheit des Antragstellers) geprägt gewesen ist (s. den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. März 2021 - 4 O 6/21 -, juris Rdnr. 5 f. m. w. Nachw.; s. auch die Anwendung von § 13 Abs. 1 Satz 2 des GKG von 1878 durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Beschluss vom 11. Februar 2004 - 3 M 33/04 -, juris pr. und Rdnr. 20).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2021 - 3 O 175/21

    Streitwertfestsetzung in versammlungsrechtlichen Verfahren

    Die auf Erhöhung des Streitwerts gerichtete - innerhalb der Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegte - Beschwerde war im wohlverstandenen Interesse des Klägers und seines Bevollmächtigten als eine im eigenen Namen eingelegte Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 RVG) auszulegen, da sie nicht ausdrücklich im Namen des Klägers eingelegt worden ist (vgl. SchlHOVG, Beschluss vom 10. März 2021 - 4 O 6/21 - juris Rn. 3) und der Prozessbevollmächtigte des Klägers mit Schriftsatz vom 7. September 2021 klargestellt hat, allein aus eigenem Recht wegen einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung Rechtsmittel eingelegt zu haben.
  • OVG Sachsen, 19.09.2022 - 6 E 41/22

    Streitwertfestsetzung; Löschung von Daten aus dem polizeilichen Auskunftssystem;

    Für ein solches Begehren ist auf der Grundlage von § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,00 EUR in Ansatz zu bringen (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2019 - 6 B 139.18 -, juris Rn. 20; OVG Schl.-H., Beschl. v. 10. März 2021 - 4 O 6/21 -, juris Rn. 7 und Rn. 10; NdsOVG, Urt. v. 18. November 2016 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 84; VGH BW, Urt. v. 10. Februar 2015 - 1 S 554/13 -, juris Rn. 106; Urt. v. 30. November 2016 - 1 S 472/16 -, juris Rn. 42; ebenso bei einer auf Entfernung von Aktenbestandteilen bzw. Daten aus der Fahrerlaubnisakte gerichteten Klage, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 3 E 12/16 -, juris Rn. 4).
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LG Bremen, Entscheidung vom 28. August 2023 - 4 O 6/21 (https://dejure.org/2023,39696)
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